1. Einladung & Terminvergabe
Nach Avisierung der für Sie zuständigen IV-Stelle werden Sie durch uns schriftlich aufgeboten wo Sie Datum, Uhrzeit und Ort erfahren.
Um einen effizienten und angenehmen Ablauf für alle Beteiligten zu ermöglichen, bemühen wir uns um eine vorzeitige und detaillierte Planung sowie um kurze Wartezeiten für die Besucher.
Die Auswahl der Gutachter wird nach Kriterien wie dem Fachgebiet und der Fachkompetenz aber auch der Dauer für eine Erstellung des Gutachtens getroffen.
Ein Lageplan inklusive Kontaktdaten erleichtert die Anreise zu uns.
VERSICHERTE
Damit ein faires und unabhängiges Verfahren gewährleistet werden kann, sind alle unsere Gutachterinnen und Gutachter, welche in unserem Auftrag tätig sind, verpflichtet Ihren Auftrag neutral, in freiem Ermessen und ohne Einflussnahme Dritter durchzuführen.
Jede versicherte Person hat das Recht auf präzise, detaillierte und leicht verständliche Feststellungen und Erklärungen bezüglich ihrer Gesundheit in einer Sprache und Wortwahl, welche für die versicherte Person pausibel ist.
Die Versicherten haben das Recht auf einen vertraulichen Umgang und den Schutz der persönlichen Daten.
Der Versicherte ist verpflichtet, alle relevanten Informationen bekanntzugeben, welche für die Abklärung eines Leistungsanspruchs notwendig sind.
Zögern Sie bitte nicht uns bei Fragen zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne per Mail oder Telefon zur Verfügung.