Einladung und Unterlagen
VERSICHERTE
Damit ein faires und unabhängiges Verfahren gewährleistet werden kann, sind alle unsere Gutachterinnen und Gutachter, welche in unserem Auftrag tätig sind, verpflichtet Ihren Auftrag neutral, in freiem Ermessen und ohne Einflussnahme Dritter durchzuführen.
Jede versicherte Person hat das Recht auf präzise, detaillierte und leicht verständliche Feststellungen und Erklärungen bezüglich ihrer Gesundheit in einer Sprache und Wortwahl, welche für die versicherte Person plausibel ist.
Die Versicherten haben das Recht auf einen vertraulichen Umgang und den Schutz der persönlichen Daten.
Der Versicherte ist verpflichtet, alle relevanten Informationen bekanntzugeben, welche für die Abklärung eines Leistungsanspruchs notwendig sind.
Zögern Sie bitte nicht uns bei Fragen zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne per Mail oder Telefon zur Verfügung.
Ihre Einladung zu den vorgesehenen Untersuchungsterminen erhalten Sie von uns schriftlich per Post. Darin finden Sie alle wichtigen Angaben zu Ihren Terminen, insbesondere Datum und Uhrzeit, die jeweilige Fachrichtung, den zuständigen Arzt beziehungsweise die zuständige Ärztin sowie den Untersuchungsort mit der entsprechenden Adresse.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Untersuchungen an unserem Standort in Pfäffikon SZ stattfinden. Prüfen Sie deshalb bei jedem Termin den in Ihrer Einladung angegebenen Untersuchungsort.
Zusammen mit der Einladung erhalten Sie einen Fragebogen sowie weitere Unterlagen. Wir bitten Sie, diese vollständig auszufüllen beziehungsweise zu unterzeichnen und innerhalb der angegebenen Frist mit dem beigelegten Rücksendekuvert an uns zurückzusenden.
Falls Sie sich in deutscher Sprache nicht ausreichend sicher fühlen, um der Untersuchung gut folgen zu können, teilen Sie uns dies bitte im Fragebogen mit und geben Sie dort auch Ihre Muttersprache an. So können wir bei Bedarf frühzeitig eine geeignete Dolmetscherunterstützung organisieren.
Die Ihnen mitgeteilten Untersuchungstermine sind verbindlich. Eine Verschiebung ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Bei krankheitsbedingter Verhinderung benötigen wir ein ärztliches Attest. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall so früh wie möglich.
